Kaufvertrag prüfen: So sichern Sie Übergabe, Mitarbeiter und Wert Ihres Dentallabors

Besonderheiten beim Dentallabor

Wenn Sie als Laborinhaber einen Unternehmenskauf vorbereiten oder ihn anstoßen möchten, gibt es einen entscheidenden Schritt: Sie werden den Kaufvertrag prüfen lassen, bevor Sie etwas unterschreiben. Das ist keine Formsache, sondern die entscheidende Weiche dafür, ob Rechte und Pflichten sauber verteilt sind, ob der Eigentumsübergang klar geregelt ist und ob alle Klauseln später gut abgestimmt sind. Ein Dentallabor zu verkaufen ist komplex, weil neben Technik und Kundenstamm auch Mitarbeitende, Prozesse und laufende Verträge in die Vereinbarung hineinspielen.

BGB-Kaufvertrag trifft Praxisrealität

Worauf beim Unternehmenskauf eines Dentallabors zu achten ist

Ein Kaufvertrag im Sinne des BGB wirkt auf den ersten Blick simpel: Käufer und Verkäufer vereinbaren eine Kaufsache, einen Preis und eine Übergabe. Gesetzlich beschreibt Paragraph 433 BGB die typischen Pflichten: Der Verkäufer muss übergeben und Eigentum verschaffen, der Käufer zahlen und abnehmen.

Beim Dentallabor reicht diese Grundlogik allein nicht aus, weil die richtige Vertragsart (zum Beispiel assetbasiert oder anteilsbasiert) beeinflusst, welche Vertragspassagen überhaupt nötig sind: Welche Verträge gehen mit, welche bleiben zurück, welche Investition steht kurz nach Übergabe an, und welche Verbindlichkeit hängt noch am Betrieb?

Wichtig ist außerdem die Form: Wenn im Rahmen des Unternehmenskaufs GmbH-Anteile übertragen werden, kann eine notarielle Form relevant sein. Eine professionelle Prüfung klärt schnell und verständlich, ob der Entwurf rechtsgültig werden kann.

Bei der Unternehmensnachfolge Ihres Dentallabors sollten Sie den Kaufvertrag prüfen lassen.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, den Kaufvertrag prüfen zu lassen?

Sobald es einen belastbaren Entwurf gibt. Nicht erst kurz vor der Unterschrift, sondern sobald Sie merken, dass der Käufer konkrete Vertragsklauseln formuliert und Nebenabreden in die Vereinbarung rutschen. Wenn Sie früh anwaltlich prüfen oder überprüfen lassen, vermeiden Sie, dass Sie später nachverhandeln müssen, obwohl man sich inhaltlich schon festgelegt hat.

Von Kaufpreis bis Haftung

Die wichtigsten Prüfpunkte im Kaufvertrag für Dentallabore

Ein guter Kaufvertragsentwurf liest sich wie ein exakter Plan für die Übergabe. Entscheidend ist, dass der BGB-Rahmen des Kaufvertrags (Rechte und Pflichten) in Ihrem konkreten Betrieb sauber ausbuchstabiert wird: Was wird wann übergeben, was ist Teil der Kaufsache, was wird ausgeschlossen, und welche Gewährleistungsrechte bleiben bestehen oder werden begrenzt?

Typische Prüfpunkte, die in Dentallaboren auftauchen, sind Kaufpreislogik und Zahlungsplan, Übergabetermin und Übergabeprotokoll, Umgang mit laufenden Aufträgen, IT-Zugänge, Maschinen, Leasing und Wartung, Lieferantenbindungen, Datenschutz und Qualitätsdokumentation. Besonders wichtig sind die Vertragsklauseln zur Haftung, wenn es um Abweichungen in Zahlen, Beständen oder zugesagten Eigenschaften geht. Bei Ihrem Labor geht es also um klare Sicherungen, bezogen auf Maschinen, Daten, Kundenbeziehungen und Team.

Ein zusätzlicher Prüfpunkt, der in der Praxis häufig unterschätzt wird, ist die Frage nach Formanforderungen und die Abstimmung mit Dritten. Wenn im Rahmen des Unternehmenskaufs zum Beispiel GmbH-Anteile übertragen werden, kann eine notarielle Beurkundung oder eine bestimmte Form der Abtretung erforderlich sein, damit der Vertrag am Ende tatsächlich rechtsgültig wird. Ebenso wichtig sind Bedingungen bis zum Closing: Viele zentrale Bausteine Ihres Laborbetriebs hängen an Zustimmungen, etwa vom Vermieter beim Mietvertrag, von Leasinggebern, Wartungsdienstleistern oder Softwareanbietern. Der Kaufvertrag sollte diese Zustimmungen als klare Voraussetzungen oder Fristen abbilden, damit Eigentumsübergang und Übergabetermin nicht an fehlenden Zustimmungen einer externen Vertragsparteien scheitern.

Mitarbeiterübernahme rechtssicher gestalten

Mitarbeiter im Vertrag richtig absichern

Für Laborinhaber ist der Mitarbeiterstamm häufig der Kern des ganzen Vorhabens. Damit die Mitarbeiterübernahme nicht nur „gut klingt“, muss der Vertrag die Abläufe, Zeitpunkte und Verantwortlichkeiten sauber abbilden und die Kommunikation rechtssicher einplanen. Beim Betriebsübergang nach § 613a BGB gehen Arbeitsverhältnisse grundsätzlich über; es gibt Informationspflichten und ein Widerspruchsrecht.

Das sollte im Vertrag als klarer Ablauf feststehen: Wer informiert wann, welche Inhalte werden kommuniziert, welche Ansprechpartner stehen bereit, und welche Übergangsregelung wird für Schlüsselpersonen vereinbart. Da das Gesetz auch ein Widerspruchsrecht nach Unterrichtung vorsieht, ist das Timing und die Gestaltung der Unterlagen entscheidend. 

So begleiten wir den Prozess rund um Vertragsprüfung und Übergabe

Viele Laborinhaber möchten vor allem, dass der Prozess nicht ausufert, aber trotzdem gründlich ist. Genau hier hilft eine Mandatierung, indem Sie Ihren Anwalt einbinden können. Wir liefern die Arbeitsgrundlage, strukturieren Unterlagen, klären Fragen auf der Käuferseite und sorgen dafür, dass Sie den roten Faden behalten. Damit wird die rechtliche Prüfung zur einfachen Entscheidungshilfe.

Wichtig: Wir ersetzen keine anwaltliche Beratung. Wir sorgen dafür, dass der Entwurf fachlich vorbereitet ist, kritische Vertragspassagen klar besprochen werden und wir gemeinsam den Kaufvertrag an bestimmten Stellen anpassen können.

Im Paragraph 433 BGB gibt es viele Aspekte eines Kaufvertrag für eine Dentallabor zu prüfen.
Ein geprüfter Kaufvertrag schafft Planungssicherheit

Unser Fazit: Wie Sie Ihren Betriebsübergang sicher gestalten

Ein geprüfter Kaufvertrag ist die beste Absicherung für eine Übergabe ohne Reibungsverluste. Wenn Sie die Prüfung Ihres Kaufvertrags konsequent früh anstoßen, vermeiden Sie Überraschungen bei Haftung, Gewährleistung, Rechtsmängeln und Übergabepflichten. Achten Sie auch darauf, dass alle Anlagen vollständig und widerspruchsfrei sind.

So schaffen Sie die Grundlage dafür, dass der Betrieb stabil weiterläuft, Patienten und Kunden Vertrauen behalten und Ihr Team eine Perspektive behält.

Eine sichere Zukunft für Sie und Ihr Team

Planen Sie jetzt den nächsten Schritt und kontaktieren Sie uns per Telefon oder E-Mail für ein unverbindliches Erstgespräch: Wir beraten Sie persönlich, erstellen eine vollständige Auflistung Ihrer Optionen und begleiten die gesamte Übergabe effizient und professionell.

Ihr Ansprechpartner

Alexandar Jakšić

Alexandar Jakšić steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für den Verkauf Ihres Dentallabors zur Seite.

FAQ: Häufige Fragen zum Kaufvertrag nach Paragraph 433 BGB

Welche Punkte sollte ich prüfen lassen, bevor ich den Kaufvertrag unterschreibe?

Lassen Sie vor allem Zahlungslogik, Haftungsregelungen, Gewährleistungsrechte, Übergabetermine und die zentralen Vertragsklauseln prüfen. Achten Sie darauf, dass die Kaufsache und der Eigentumsübergang eindeutig beschrieben sind.

§ 433 BGB beschreibt gesetzlich die Grundpflichten von Käufer und Verkäufer: Übergabe und Eigentumsverschaffung gegen Kaufpreiszahlung und Abnahme. Beim Dentallabor wird diese Basis durch zusätzliche Regelungen im Vertrag erweitert, weil der Unternehmenskauf mehr umfasst als eine einzelne Sache.

Bei einem Betriebsübergang greift § 613a BGB: Arbeitsverhältnisse gehen grundsätzlich über, Mitarbeitende müssen informiert werden und können unter Umständen widersprechen. Genau deshalb sollte der Vertrag klare Abläufe für Information, Ansprechpartner und Übergangsschritte enthalten.

Sobald ein erster Entwurf vorliegt und bevor Sie Nebenabreden final vereinbaren. Den Vertrag früh anwaltlich prüfen zu lassen, ist meist schneller und günstiger, als später zu korrigieren. So gewinnen Sie Sicherheit, bevor etwas rechtsgültig wird.

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